(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , XII ZR 76/08
- Urteil
12.08.2009
)
Nach Rechtshängigkeit des Rückgabeanspruchs schuldet der Mieter im Rahmen der Herausgabe von Nutzungen nach §§ 546 I, 292 II, 987 I, 99 III BGB auch Auskehr eines durch Untervermietung erzielten Mehrerlöses (inkl. Abfindungszahlung des UM)
...Text des Urteils