(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , V ZB 158/05
- Beschluß
06.04.2006
)
Vollstreckungstitel, aufgrund dessen Zwangsvollstreckung gegen Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfolgen soll, muss an Geschäftsführer oder, wenn kein GF bestellt, an 1 Gesellschafter zugestellt werden
...Text des Beschlusses