(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , II ZR 135/09
- Beschluß
14.06.2010
)
Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, wenn Gericht seiner Entscheidung den ,,Normalfall´´ vergleichbarer Fallkonstellation zugrunde legt, statt Inhalt des GesellschaftsV. der Parteien zur Kenntnis zu nehmen
...Text des Beschlusses