(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZR 160/07
- Urteil
12.11.2009
)
Sendender ist im Falle einer Kabelweitersendung allein derjenige, der entscheidet, welche Funksendungen in das Kabel eingespeist + an eine Öffentlichkeit weitergeleitet werden
...Text des Urteils