(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , BVerwG 9 B 17.08
- Beschluß
19.03.2008
)
Dem Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und - sinngemäß - auch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts kann nicht entsprochen werden
...Text des Beschlusses