(BVerfG = Bundesverfassungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - oberstes
, , 2 BvR 2542/08
- Beschluß
25.02.2009
)
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Auferlegung der Kosten nach § 145 Abs. 4 StPO, wenn durch die Schuld des Verteidigers die Aussetzung eines Strafverfahrens erforderlich wird
...Text des Beschlusses