(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , II ZR 262/07
- Urteil
18.05.2009
)
§ 193 II Nr. 3 AktG ist dahin auszulegen, dass im Fall bedingter Kapitalerhöhung i.V. mit einer Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen die Feststellung eines Mindestausgabebetrages der Bezugsaktien genügt
...Text des Urteils