(OLG = Oberlandesgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Naumburg
, 10 Wx 13/08
- Beschluß
30.12.2008
)
Anfechtung? Abgrenzung zwischen gewollten wesentlichen Hauptwirkungen + nicht gewollten mittelbaren Nebenfolgen eines Rechtsgeschäfts hängt jeweils von Interessenabwägung zwischen Erklärungsbeteiligten im Einzelfall ab
...Text des Beschlusses