(OLG = Oberlandesgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Naumburg
, 1 Ws 638/08
- Beschluß
13.11.2008
)
Bei Untersuchungshaft hat Abwägung zwischen Recht Angeklagter, in HV von Verteidiger seines Vertrauens vertreten zu werden, sowie Recht, dass Vollzug der U-Haft nicht länger als unbedingt nötig andauert, bei Bestellung Pflichtvert. vorrangig stattzufinden
...Text des Beschlusses