(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IV ZR 174/03
- Urteil
27.10.2004
)
Anteile von Miterben, die aus fortbestehender Erbengemeinschaft durch Teilauseinandersetzung ausscheiden, wachsen den Verbleibenden im Verhältnis ihrer bisherigen Anteile an
...Text des Urteils