(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , XII ZB 43/11
- Beschluß
08.06.2011
)
Sieht Gericht von vollständiger Bekanntgabe eines Gutachtens an Betroffenen ab, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen werde, muss ein Verfahrenspfleger bestellt, diesem das Gutachten übergeben werden
...Text des Beschlusses