(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , XII ZR 77/06
- Urteil
22.07.2009
)
Entscheidet Gericht bei obj. Klagehäufung von Leistungs- und Feststellungsbegehren dem Grunde nach über Leistungsanträge, ohne zugleich durch (Teil-)Endurteil über Feststellungsantrag zu befinden, ist diese Entscheidung ein Grund- und Teilurteil
...Text des Urteils