(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , II ZR 243/02
- Urteil
24.02.2003
)
Strafanzeige gegen Mitgesellschafter bzw. Geschäftsführer, die Grund hatte (also nicht leichtfertig erhoben wurde), ist kein Einziehungs- bzw. Ausschlußgrund
...Text des Urteils