(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZR 133/02
- Urteil
03.03.2005
)
Nachweis, ob eine Übereignung stattgefunden hat, die in der Regel einen Veräußerungstatbestand i.S. des § 17 Abs. 2 UrhG darstellt, kann gegebenenfalls durch die Vermutung des § 1006 BGB erleichtert werden
...Text des Urteils