(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , II ZR 63/08
- Hinweis auf beabsichtigte Zurückweisung
07.12.2009
)
Zulassung der Revision kann auf aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsgrund beschränkt werden - Versammlungsleiter darf über über die Entlastung einzeln abstimmen lassen
...Text des Beschlusses