(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 2 StR 131/05b
- Urteil
15.07.2005
)
Verletzung materielen Rechts; Schuldspruch ist nicht beanstanden; Teilweise rechtsfehlerhaft zum Nachteil des Angeklagten L. ist hingegen die tatrichterliche Beurteilung der Konkurrenzen
...Text des Urteils