(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , XII ZB 283/10
- Beschluß
25.05.2011
)
Bestellung eines Ergänzungsbetreuers gemäß §§ 1899 Abs. 4, 1908 i, 1795 Abs. 1, 1796 BGB wird ebenso wie die Ablehnung einer solchen Bestellung nicht von den §§ 70 Abs. 3 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG erfasst
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