(OLG = Oberlandesgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Naumburg
, 1 U 84/09
- Urteil
11.02.2010
)
Bei Werk- + Dienstleistungen, die ohne vertragliche Grundlage geleistet werden, ist als Wertersatz im Sinne von § 818 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung oder wo eine solche fehlt, eine angemessene Vergütung zu leisten
...Text des Urteils