(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , Entscheidung BVerwG 9 B 20.08
- Beschluß
15.04.2008
)
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen führt nicht zu einer Zulassung der Revision wegen eines geltend gemachten Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
...Text des Beschlusses