(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , II ZR 67/07
- Beschluß
02.06.2008
)
Gesellschafter, der sich bei seinem geschäftsführenden Handeln über die in der Gesellschaft intern zu beachtende Kompetenzordnung hinwegsetzt, haftet
...Text des Beschlusses