(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZR 247/03
- Urteil
22.01.2009
)
Art. 4 Abs. 1 der Informationsgesellschafts-Richtlinie über Verbreitungsrecht begründet nicht nur ein Mindestrecht, sondern stellt verbindliche Regelung des Verbreitungsrechts auch im Sinne eines Maximalschutzes dar
...Text des Urteils