(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZR 18/08
- Urteil
11.03.2010
)
Berechtigte sind aus Rechtsgründen nicht gehindert, der GEMA das Recht zur Nutzung bearbeiteter Musikwerke als Klingeltöne nur unter der aufschiebenden Bedingung einzuräumen, dass der Lizenznehmer der GEMA eine Benutzungsbewilligung vorgelegt hat
...Text des Urteils