(OLG = Oberlandesgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Naumburg
, 8 UF 53/10
- Artikel
26.03.2010
)
Eine nach altem Recht gerichtlich genehmigte Vereinbarung bzw. ein nach neuem Recht gerichtlich gebilligter Vergleich zum Aufenthaltsbestimmungsrecht kann nur bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 1696 Abs. 1 BGB abgeändert werden
...Text des Beschlusses