(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , II ZR 225/99
- Urteil
12.11.2001
)
Verpflichtung, der Hauptversammlung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten Vorschläge zur Beschlußfassung zu unterbreiten, trifft den Gesamtvorstand als Leitungsaufgabe
...Text des Urteils