(BAG = Bundesarbeitsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 5 AZB 13/04
- Beschluß
15.02.2005
)
Nach § 5 III ArbGG ist Verdienstgrenze von monatlich 1.000,00 Euro (Schnitt letzte 6 Monate des Vertrags) auch dann maßgebend, wenn Handelsvertreter nicht arbeitete und nichts verdiente
...Text des Beschlusses