(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , XII ZR 44/00
- Beschluß
29.07.2003
)
,,§ 556 Abs. 2 BGB a.F. greift auch bei Anspruchskonkurrenz zu § 985 BGB ein´´ - also kein Zurückbehaltungsrecht an der Mietsache, weil Vermieter auch Eigentümer ist
...Text des Beschlusses