(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IX ZR 160/04
- Urteil
09.06.2005
)
Ist ein Mietzinsanspruch bereits vor Begründung des Grundpfandrechts, aus dem ein Gläubiger die Beschlagnahme erwirkt hat, abgetreten worden, fällt er gleichwohl in den Haftungsverband
...Text des Urteils