(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , III ZB 73/05
- Beschluß
21.12.2005
)
Verfahren nach § 109 ZPO ist eröffnet, wenn Kläger, dem durch Zwischenurteil Stellung einer Prozesskostensicherheit nach § 110 I ZPO aufgegeben worden ist, geltend macht, jetzt in EU/EWR zu wohnen
...Text des Beschlusses