(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 3 StR 122/02
- Beschluß
01.08.2002
)
In der Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung der Telekommunikation angeordnet oder bestätigt wird, ist die Verdachts- und Beweislage, die die Maßnahme rechtfertigt, darzustellen
...Text des Beschlusses