(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IX ZR 105/00
- Urteil
21.03.2002
)
Erklärung der Bank, die dem Wortlaut nach lediglich besagt, sie nehme die Abtretung des gegen sie gerichteten Bürgschaftsanspruchs an einen Dritten zur Kenntnis, kann grundsätzlich nicht als Bürgschaft gegenüber Zessionar gedeutet werden
...Text des Urteils