(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZB 67/09
- Beschluß
20.01.2011
)
Klare Form der Darstellung sämtlicher relevanter Geschäftsvorfälle in Buchauszug (§ 87c II HGB) dadurch erreichbar, dass Aufstellung Abdrucke von Auftrags- + Rechnungsunterlagen beigefügt werden, die ohne Schwierigkeiten zuortenbar
...Text des Beschlusses