(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , XII ZR 253/01
- Urteil
18.12.2002
)
Werden Essentialia des Mietvertrages in Anlagen ausgelagert, auf die im Mietvertrag Bezug genommen wird, so muß für Schriftform die Anlage im Mietvertrag so genau bezeichnet werden, daß zweifelsfreie Zuordnung möglich ist
...Text des Urteils