(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , III ZB 17/08
- Beschluß
30.10.2008
)
Aufhebung eines int. Schiedsspruches wegen Verstoßes gg. ordre public (§ 1059 BGB) setzt auch nach 22.12.1997 voraus, dass die Entscheidung zu Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechtes offensichtlich unvereinbar ist
...Text des Beschlusses