(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VIII ZR 152/05
- Urteil
05.04.2006
)
vorformulierte Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter ĂŒbernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam
...Text des Urteils