(BFH = Bundesfinanzhof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , III R 30/02
- Urteil
19.05.2004
)
Unterhaltsanspruch der unverh. Mutter gegen Vater aus Anlass der Geburt ist außergewöhnliche Belastung iSd. § 33a Abs. 1 EStG, sofern für Mutter kein Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld
...Text des Urteils