(LAG = Landesarbeitsgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, München
, 3 SaGa 21/11
- Urteil
08.09.2011
)
Allein aus dem Umstand, dass der bisherige Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers weggefallen ist, kann nicht geschlossen werden, die gem. § 102 Abs. 5 BetrVG begehrte Weiterbeschäftigung sei unmöglich geworden
...Text des Urteils