(LAG = Landesarbeitsgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Erfurt
, 1 TaBV 14/2000
- Beschluß
23.11.2000
)
Für die im Wege der einstweiligen Verfügung getroffene Anordnung, den Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen bis zum Abschluß der Verhandlungen über einen Interessensausgleich zu unterlassen, entfällt der Verfügungsanspruch, wenn die Betriebsänderung
...Text des Beschlusses