(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , XII ZR 53/09
- Urteil
20.10.2010
)
Um ehebedingten Nachteil der Höhe nach bemessen zu können, muss Tatrichter Feststellungen zum angemessenen Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten und zum Einkommen treffen, das der Unterhaltsberechtigte tatsächlich erzielt bzw. erzielen könnte
...Text des Urteils