(BFH = Bundesfinanzhof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , X E 1/05
- Beschluß
28.06.2005
)
Erinnerungen gegen Kostenansatz nach § 66 I GKG n.F. entscheidet zuständiger BFH-Senat in der bei Beschlüssen außerhalb der mündl. Verhandlung gem. § 10 III FGO maßgebenden Besetzung von 3 Richtern
...Text des Beschlusses