(LAG = Landesarbeitsgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Nürnberg
, 2 Sa 114/10
- Urteil
09.06.2011
)
Öffentlicher Arbeitgeber ist nach § 2 ATZ berechtigt, den Kreis der Beschäftigten zwischen dem 55. und dem 59. Lebensjahr, mit denen er einen Altersteilzeitvertrag abschließen möchte, auf schwerbehinderte Menschen mit einem GdB ab 50 zu beschränken
...Text des Urteils