(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , II ZR 204/07
- Beschluß
14.07.2008
)
unzulässige Rechtsausübung in Form des Ausnutzens eines fremden Vertragsbruchs setzt ein in besonderem Maße illoyales Vorgehen voraus - Daß KG-Gläubiger Kommanditisten aus §§ 171, 172 IV HGB in Anspruch nimmt, obwohl er weiß, daß diese zur Erstattung rück
...Text des Beschlusses