(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VII ZR 134/08
- Urteil
23.07.2009
)
Die zur Sekundärhaftung des Architekten entwickelten Grundsätze sind nicht auf einen Architekten anwendbar, der lediglich mit den Aufgaben der Grundlagenermittlung bis zur Vorbereitung der Vergabe beauftragt wurde
...Text des Urteils