(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , GSSt 1/08
- Beschluß
07.10.2008
)
Nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus (§ 67d VI StGB) noch Freiheitsstrafe zu verbüßen, auf die zugleich mit Unterbringung erkannt: Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht nach § 66b III, nur nach I
...Text des Beschlusses