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AVAG (Stand 31.12.2012)
Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz
Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
Inkraft seit 01.03.2005, gültig bis vor 01.07.2007
§ 52
(aufgehoben)
Inkraft seit 01.07.2007,
§ 52
(weggefallen)
S. 521
Bundesgesetzblatt
Teil I
2007
20.04.2007
Nr. 14
Gesetz zur Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
Artikel 1
2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst:

„§ 5 Zustellungsempfänger“.

b) Die Angabe zu den §§ 50 bis 54 wird wie folgt gefasst:

„§§ 50 bis 54 (weggefallen)“.

c) Folgender Abschnitt 6 wird angefügt:

„Abschnitt 6

Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und Abkommen vom 19. Oktober 2005 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

§ 55 Abweichungen von Vorschriften des Allgemeinen Teils; ergänzende Regelungen

§ 56 Bescheinigungen zu inländischen Titeln“.
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