Inkraft seit 01.08.1994, gültig bis vor 01.01.2004 § 17 Bundesanstalt für Arbeit Die Bundesanstalt für Arbeit führt dieses Gesetz nach fachlichen Weisungen
des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung durch. Verwaltungskosten werden nicht erstattet. |
Inkraft seit 01.01.2004, gültig bis vor 08.12.2006 § 17 Bundesanstalt für Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit führt dieses Gesetz nach fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit durch. Verwaltungskosten werden nicht erstattet.
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