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StGB (Stand 31.12.2012)
Strafgesetzbuch
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
Eine Norm mit dieser Nummer in diesem Gesetz gab es zuvor nicht! (siehe Änderungstext unten)
Inkraft seit 04.09.2009,
§ 91a
Anwendungsbereich
Die §§ 84, 85 und 87 gelten nur für Taten, die durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübte Tätigkeit begangen werden.
S. 2345
BRD-Bundesgesetzblatt
Teil I
2009
03.08.2009
Nr. 49
Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
Artikel 1
4. Der bisherige § 91 wird § 91a.
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