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AO (Stand 31.12.2012)
Abgabenordnung
Nachstehend befindet sich eine GegenĂŒberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
Inkraft seit 01.09.2002, gĂŒltig bis vor 29.12.2007
§ 26
ZustÀndigkeitswechsel
Geht die örtliche ZustĂ€ndigkeit durch eine VerĂ€nderung der sie begrĂŒndenden UmstĂ€nde von einer Finanzbehörde auf eine andere Finanzbehörde ĂŒber, so tritt der Wechsel der ZustĂ€ndigkeit in dem Zeitpunkt ein, in dem eine der beiden Finanzbehörden hiervon erfĂ€hrt. Die bisher zustĂ€ndige Finanzbehörde kann ein Verwaltungsverfahren fortfĂŒhren, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der einfachen und zweckmĂ€ĂŸigen DurchfĂŒhrung des Verfahrens dient und die nunmehr zustĂ€ndige Finanzbehörde zustimmt.
Inkraft seit 29.12.2007,
§ 26
ZustÀndigkeitswechsel
Geht die örtliche ZustĂ€ndigkeit durch eine VerĂ€nderung der sie begrĂŒndenden UmstĂ€nde von einer Finanzbehörde auf eine andere Finanzbehörde ĂŒber, so tritt der Wechsel der ZustĂ€ndigkeit in dem Zeitpunkt ein, in dem eine der beiden Finanzbehörden hiervon erfĂ€hrt. Die bisher zustĂ€ndige Finanzbehörde kann ein Verwaltungsverfahren fortfĂŒhren, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der einfachen und zweckmĂ€ĂŸigen DurchfĂŒhrung des Verfahrens dient und die nunmehr zustĂ€ndige Finanzbehörde zustimmt. Ein ZustĂ€ndigkeitswechsel nach Satz 1 tritt so lange nicht ein, wie

1. ĂŒber einen Insolvenzantrag noch nicht entschieden wurde,

2. ein eröffnetes Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben wurde oder

3. sich eine Personengesellschaft oder eine juristische Person in Liquidation befindet.
S. 3149
Bundesgesetzblatt
Teil I
2007
28.12.2007
Nr. 69
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
Artikel 14
1. Dem § 26 wird folgender Satz angefĂŒgt:

„Ein ZustĂ€ndigkeitswechsel nach Satz 1 tritt so lange nicht ein, wie

1. ĂŒber einen Insolvenzantrag noch nicht entschieden wurde,

2. ein eröffnetes Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben wurde oder

3. sich eine Personengesellschaft oder eine juristische Person in Liquidation befindet.“
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