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PatV (Stand: 31.12.2012)
Patentverordnung
Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
Inkraft seit 15.10.2003, gültig bis vor 01.06.2004
§ 22
Ãœbergangsregelung
Für Patentanmeldungen, Erfinderbenennungen und Anträge auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden sind, sind die bisherigen Vorschriften in ihrer bis dahin geltenden Fassung anzuwenden.
Inkraft seit 01.06.2004,
§ 22
Ãœbergangsregelung
Für Patentanmeldungen, Erfinderbenennungen und Anträge auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, sind die bisherigen Vorschriften in ihrer bis dahin geltenden Fassung anzuwenden.
S. 861
Bundesgesetzblatt
Teil I
2004
14.05.2004
Nr. 22
Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und der Wahrnehmungsverordnung
Artikel 1
9. In § 22 werden nach dem Wort „Inkrafttreten“ die Wörter „von Änderungen“ eingefügt.
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