Inkraft seit 01.01.2002, gültig bis vor 01.09.2009 § 1388 Eintritt der Gütertrennung Mit der Rechtskraft des Urteils, durch das auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns erkannt ist, tritt Gütertrennung ein.
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Inkraft seit 01.09.2009, § 1388 Eintritt der Gütertrennung Mit der Rechtskraft der Entscheidung, die die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufhebt, tritt Gütertrennung ein.
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