Inkraft seit 01.01.2002, gültig bis vor 01.09.2009 § 1789 Bestellung durch das Vormundschaftsgericht Der Vormund wird von dem Vormundschaftsgericht durch Verpflichtung zu treuer und gewissenhafter Führung der Vormundschaft bestellt. Die Verpflichtung soll mittels Handschlags an Eides statt erfolgen.
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Inkraft seit 01.09.2009, § 1789 Bestellung durch das Vormundschaftsgericht Der Vormund wird von dem Familiengericht durch Verpflichtung zu treuer und gewissenhafter Führung der Vormundschaft bestellt. Die Verpflichtung soll mittels Handschlags an Eides statt erfolgen.
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